Annahmebedingungen und Weigerkosten
Angelieferte Ware hat grundsätzlich frei von Fremdstoffen, Verunreinigungen und ionisierender Strahlung zu sein. Gefährliche, umweltgefährdende und Materialien mit Anhaftungen die deren Verwertung unmöglich machen sind von der Annahme ausgeschlossen. Ware, die einen Mangel aufweist, wird geweigert. Besteht eine Lieferung zu großen Teilen bzw. komplett aus Materialien, die nicht angenommen werden, wird das Material nicht entladen.
Annahmeausschluss
- Isolierte, geschäumte Behälter/Heizungskessel/Rohre. Sämtliche Schrotte müssen frei von Isolierungen
wie Schaum, Styropor, Dämmwolle etc. sein.
- nicht entsorgte Gasflaschen, Gastanks, Hydraulikdruckspeicher oder ähnliches
- nicht restentleerte Behälter (z. Bsp. Spraydosen, Feuerlöscher, Stoßdämpfer, Tanks,
Maschinen, Getriebe)
- ölgefüllte Kompressoren von Kühlgeräten / Kühlschränken
- PCB-ölgefüllte Transformatoren / Kondensatoren / Radiatoren / Isolatoren / Schalter
- radioaktiv kontaminierter Schrott
- Sprengstoffe und Munition (inkl. Airbags)
- Elektro-Nachtspeicher-und Elektro-Speicheröfen inkl. Schamottesteine u. Dämmung
- Fässer mit Restinhalt von artfremden oder gefährlichen Abfällen
- Baumaterialien mit Asbest- oder Eternitanhaftungen, KMF, Glaswolle
- Gasentladungslampen
- Nicht ordnungsgemäß vorentsorgte Altfahrzeuge (nicht restentleerte Tanks: Diesel, Benzin, LPG, Erdgas)
- Reifen (PKW / LKW / Baumaschinen / Flurförderfahrzeuge)
- Brennstoffzellen jeglicher Art
- Elektro-Altgeräte (Waschmaschinen, Elektroherde, Fernseher, Computer etc.)
- Baggerketten mit Gummi
- E-Scooter, E-Bikes mit Akkus
Kosten für Weigerungen
- Festgestellte Verunreinigungen werden vom Nettogewicht abgezogen und gemäß der unten aufgeführten Aufstellung in Rechnung gestellt. Hierzu zählen Schmutz, Holz, Gummi, Beton, Asphalt, Papier, Folien, Kunststoffe. Sollte die Anlieferung mit Wasser, Eis oder Schnee erfolgen wird dies ebenfalls vom Nettogewicht abgezogen. Der Annahmebefund ist für die Abrechnung maßgebend.
Es werden die folgenden Entsorgungskosten zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer berechnet:
Verunreinigungen (Schutt) | 200,00 €/t |
PKW Reifen | 15,00 €/Stück |
LKW Reifen | 45,00 €/Stück |
Sonstige Reifen (auch auf Felge) | 25,00 €/Stück |
Gasflaschen geschlossen | 220,00 €/Stück |
Acetylenflaschen | 480,00 €/Stück |
Hohlkörper | 110,00 €/Stück |
Tresore | 250,00 €/Stück |
Eternit Fehlwürfe | 10,00 €/kg |
Monitore, Tastaturen, Elektrogeräte allgemein | 500,00 €/t |
Handlinkkosten für radioaktiven Fund (pauschal) | 250,00 € |
Ölbindemittel | 30,00 €/Sack |
Bohremulsion, Kühl - und Schmierstoffe | 0,20 €/Liter/Kg |
Kontrollverwiegungen | 10,00 € |