Emil Keilich Wetzlar GmbH & Co. KG Stahl und NE-Metall Recycling
Emil Keilich Wetzlar GmbH & Co. KGStahl und NE-Metall Recycling

Annahmebedingungen und Weigerkosten

Angelieferte Ware hat grundsätzlich frei von Fremdstoffen, Verunreinigungen und ionisierender Strahlung zu sein. Gefährliche, umweltgefährdende und Materialien mit Anhaftungen die deren Verwertung unmöglich machen sind von der Annahme ausgeschlossen. Ware, die einen Mangel aufweist, wird geweigert. Besteht eine Lieferung zu großen Teilen bzw. komplett aus Materialien, die nicht angenommen werden, wird das Material nicht entladen.

Annahmeausschluss

- Isolierte, geschäumte Behälter/Heizungskessel/Rohre. Sämtliche Schrotte müssen frei von Isolierungen
wie Schaum, Styropor, Dämmwolle etc. sein.

- nicht entsorgte Gasflaschen, Gastanks, Hydraulikdruckspeicher oder ähnliches
- nicht restentleerte Behälter (z. Bsp. Spraydosen, Feuerlöscher, Stoßdämpfer, Tanks,   
Maschinen, Getriebe)
- ölgefüllte Kompressoren von Kühlgeräten / Kühlschränken
- PCB-ölgefüllte Transformatoren / Kondensatoren / Radiatoren / Isolatoren / Schalter
- radioaktiv kontaminierter Schrott
- Sprengstoffe und Munition (inkl. Airbags)
- Elektro-Nachtspeicher-und Elektro-Speicheröfen inkl. Schamottesteine u. Dämmung
- Fässer mit Restinhalt von artfremden oder gefährlichen Abfällen
- Baumaterialien mit Asbest- oder Eternitanhaftungen, KMF, Glaswolle
- Gasentladungslampen
- Nicht ordnungsgemäß vorentsorgte Altfahrzeuge (nicht restentleerte Tanks: Diesel, Benzin, LPG, Erdgas)
- Reifen (PKW / LKW / Baumaschinen / Flurförderfahrzeuge)
- Brennstoffzellen jeglicher Art

- Elektro-Altgeräte (Waschmaschinen, Elektroherde, Fernseher, Computer etc.)
- Baggerketten mit Gummi

- E-Scooter, E-Bikes mit Akkus
 

 

Kosten für Weigerungen

- Festgestellte Verunreinigungen werden vom Nettogewicht abgezogen und gemäß der unten aufgeführten Aufstellung in Rechnung gestellt. Hierzu zählen Schmutz, Holz, Gummi, Beton, Asphalt, Papier, Folien, Kunststoffe. Sollte die Anlieferung mit Wasser, Eis  oder Schnee erfolgen wird dies ebenfalls vom Nettogewicht abgezogen. Der Annahmebefund ist für die Abrechnung maßgebend.

Es werden die folgenden Entsorgungskosten zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer berechnet:

 

Verunreinigungen (Schutt) 200,00 €/t
PKW Reifen 15,00 €/Stück
LKW Reifen 45,00 €/Stück
Sonstige Reifen (auch auf Felge) 25,00 €/Stück
Gasflaschen geschlossen 220,00 €/Stück
Acetylenflaschen 480,00 €/Stück
Hohlkörper 110,00 €/Stück
Tresore 250,00 €/Stück
Eternit Fehlwürfe 10,00 €/kg
Monitore, Tastaturen, Elektrogeräte allgemein 500,00 €/t
Handlinkkosten für radioaktiven Fund (pauschal) 250,00 €
Ölbindemittel 30,00 €/Sack
Bohremulsion, Kühl - und Schmierstoffe 0,20 €/Liter/Kg
Kontrollverwiegungen  10,00 €
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